Auf einen Blick
Die Überbrückungshilfe Corona ist ein staatliches Förderprogramm, das Unternehmen, Soloselbstständige und gemeinnützige Organisationen bei pandemiebedingten Umsatzeinbrüchen unterstützt. Die Hilfe deckt bis zu 90 % der förderfähigen Fixkosten ab – je nach Umsatzrückgang. Der Antrag läuft ausschließlich über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer über das offizielle Bundesportal. Wer Fehler beim Antrag macht, riskiert Rückforderungen – deshalb lohnt sich gründliche Vorbereitung.
Was ist die Überbrückungshilfe Corona überhaupt?
Die Überbrückungshilfe Corona ist ein Zuschussprogramm der Bundesregierung, das Unternehmen und Selbstständige finanziell unterstützt, die durch die Corona-Pandemie erhebliche Umsatzeinbrüche erlitten haben. Anders als ein Kredit muss dieser Zuschuss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden – sofern alle Bedingungen erfüllt sind.
Das Programm wurde mehrfach angepasst und erweitert. Es startete im Sommer 2020 und lief in verschiedenen Phasen: Überbrückungshilfe I, II, III, III Plus und schließlich IV. Jede Phase hatte eigene Konditionen, Förderzeiträume und Obergrenzen. Wer den Überblick verloren hat – kein Wunder, das Regelwerk war selbst für Fachleute eine Herausforderung.
Wer hat die Überbrückungshilfe entwickelt?
Zuständig waren das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Die Auszahlung erfolgte über die jeweiligen Landesbehörden – in Bayern etwa über die Investitionsbank Bayern (IFB), in NRW über die Bezirksregierungen. Das führte leider dazu, dass Bearbeitungszeiten und Auslegungen regional stark variierten.
Wer hat Anspruch auf finanzielle Hilfe Corona?
Nicht jeder, der Umsatzeinbußen hatte, bekam automatisch Geld. Die Fördervoraussetzungen waren klar definiert – und wurden im Laufe der Programmphasen mehrfach angepasst.
Grundvoraussetzungen im Überblick
Anspruchsberechtigt waren grundsätzlich:
- Unternehmen aller Branchen und Größen (mit Ausnahmen)
- Soloselbstständige und Freiberufler
- Gemeinnützige Organisationen und Vereine
- Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland
Entscheidend war der Umsatzrückgang im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019. Wer weniger als 30 % Rückgang hatte, ging in den meisten Phasen leer aus. Ab 70 % Rückgang gab es die maximale Förderquote.
| Umsatzrückgang | Förderquote (Fixkosten) | Beispiel: 10.000 € Fixkosten |
|---|---|---|
| Unter 30 % | Kein Anspruch | 0 € |
| 30 % – 49 % | 40 % | 4.000 € |
| 50 % – 69 % | 60 % | 6.000 € |
| 70 % und mehr | 90 % | 9.000 € |
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Überbrückungshilfe III Plus (Stand 2021/2022)
Welche Kosten werden gefördert?
Das ist der Punkt, an dem viele Antragsteller böse überrascht wurden. Nicht alle Ausgaben zählen als förderfähige Fixkosten. Die Bundesregierung hat eine detaillierte Liste veröffentlicht – hier die wichtigsten Positionen:
- Mieten und Pachten für Geschäftsräume
- Leasingkosten für betriebliche Fahrzeuge und Maschinen
- Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen
- Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung
- Versicherungen, Abonnements und Lizenzgebühren
- Kosten für Steuerberater bei der Antragstellung (bis zu bestimmten Grenzen)
- Personalkosten (pauschal 20 % der übrigen Fixkosten in manchen Phasen)
- Investitionen in Hygienemaßnahmen (ab Überbrückungshilfe III)
Nicht förderfähig waren dagegen: Unternehmerlohn, private Lebenshaltungskosten, Tilgungsleistungen für Kredite oder Kosten, die bereits durch andere Förderprogramme abgedeckt wurden.
Überbrückungshilfe beantragen: Schritt für Schritt
Der Antragsprozess war bewusst so gestaltet, dass er nicht ohne Fachkunde funktioniert. Das klingt bürokratisch – und ist es auch. Aber es hat einen Grund: Der Staat wollte Missbrauch verhindern. Hier ist der Ablauf, wie er in der Praxis funktioniert hat:
- Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beauftragen: Ohne einen zugelassenen prüfenden Dritten (kurz: pD) geht gar nichts. Der Antrag kann ausschließlich über diese Fachleute gestellt werden. Wer noch keinen Steuerberater hat, sollte frühzeitig einen suchen – in der Hochphase der Pandemie waren viele Kanzleien überlastet.
- Umsatzzahlen aufbereiten: Du brauchst die monatlichen Umsätze aus 2019 (Referenzjahr) und aus dem Förderzeitraum. Sauber dokumentiert, am besten aus der Buchhaltungssoftware exportiert. Fehlende Belege können den Antrag verzögern oder zur Ablehnung führen.
- Förderfähige Fixkosten ermitteln: Gemeinsam mit dem Steuerberater werden alle anrechenbaren Kosten zusammengestellt. Hier lohnt sich Gründlichkeit – jede vergessene Position kostet bares Geld.
- Antrag über das Bundesportal einreichen: Der Steuerberater stellt den Antrag über ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Das Portal ist das offizielle Bundesportal und der einzige zulässige Antragsweg.
- Abschlagszahlung abwarten: In vielen Fällen wurde zunächst eine Abschlagszahlung geleistet, bevor der endgültige Bescheid kam. Das Geld kam nicht immer schnell – Geduld war gefragt.
- Schlussabrechnung einreichen: Das ist der kritischste Schritt. Nach dem Förderzeitraum muss eine Schlussabrechnung eingereicht werden, die die tatsächlichen Umsätze und Kosten belegt. Wer hier zu viel beantragt hat, muss zurückzahlen.
- Bescheid prüfen und ggf. Widerspruch einlegen: Nicht jeder Bescheid ist korrekt. Wer glaubt, zu wenig bekommen zu haben, kann Widerspruch einlegen – am besten wieder mit Unterstützung des Steuerberaters.
Überbrückungshilfe I bis IV: Was hat sich verändert?
Die verschiedenen Programmphasen unterschieden sich erheblich – in Förderzeitraum, Obergrenzen und Konditionen. Hier ein kompakter Überblick:
| Programm | Förderzeitraum | Max. Förderung pro Monat | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Überbrückungshilfe I | Juni – Aug. 2020 | 150.000 € | Strenge Umsatzschwellen, wenige Branchen |
| Überbrückungshilfe II | Sep. – Dez. 2020 | 200.000 € | Erweiterte Fixkostenliste |
| Überbrückungshilfe III | Jan. – Jun. 2021 | 1.500.000 € | Eigenkapitalzuschuss, Restart-Prämie |
| Überbrückungshilfe III Plus | Jul. – Sep. 2021 | 1.500.000 € | Öffnungsklausel für Impfkampagne |
| Überbrückungshilfe IV | Okt. 2021 – Jun. 2022 | 1.500.000 € | Letzte Phase, Fokus auf Erholung |
Besonders die Überbrückungshilfe III war ein Wendepunkt: Die Förderobergrenze wurde massiv angehoben, und mit dem Eigenkapitalzuschuss konnten besonders hart betroffene Branchen wie Gastronomie, Hotellerie und Veranstaltungswirtschaft zusätzliche Mittel abrufen.
Diese Fehler beim Antrag kosten dich Geld
Aus der Praxis weiß man: Die meisten Probleme entstehen nicht durch böse Absicht, sondern durch Unwissenheit oder Unachtsamkeit. Hier sind die häufigsten Stolperfallen:
Fehler 1: Falsche Umsatzberechnung
Wer Umsätze falsch zuordnet – etwa Anzahlungen statt tatsächlich erbrachter Leistungen – riskiert eine fehlerhafte Förderquote. Das rächt sich spätestens bei der Schlussabrechnung.
Fehler 2: Nicht förderfähige Kosten einreichen
Tilgungsraten für Kredite oder private Ausgaben haben im Antrag nichts zu suchen. Wer sie trotzdem einreicht, riskiert nicht nur Rückforderungen, sondern im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen.
Fehler 3: Fristen verpassen
Sowohl für den Erstantrag als auch für die Schlussabrechnung gab es harte Fristen. Wer diese verpasste, verlor den Anspruch – oder musste bereits ausgezahlte Mittel vollständig zurückgeben.
Fehler 4: Doppelförderung
Wer gleichzeitig Kurzarbeitergeld, Soforthilfe und Überbrückungshilfe für dieselben Kosten beantragte, hat ein Problem. Doppelförderung ist ausdrücklich verboten und wird bei der Schlussabrechnung aufgedeckt.
Alternativen zur Überbrückungshilfe: Weitere finanzielle Hilfen in der Krise
Die Überbrückungshilfe war nicht das einzige Instrument. Wer keinen Anspruch hatte oder zusätzliche Unterstützung brauchte, konnte auf weitere Programme zurückgreifen:
- Soforthilfe Corona: Einmalige Zahlung für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige, vor allem in der Frühphase der Pandemie (Frühjahr 2020).
- KfW-Schnellkredit: Staatlich abgesicherter Kredit über die Kreditanstalt für Wiederaufbau – für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern.
- Neustarthilfe: Speziell für Soloselbstständige ohne hohe Fixkosten – als pauschaler Zuschuss auf Basis des Umsatzrückgangs.
- Kurzarbeitergeld: Für Unternehmen mit Angestellten – übernimmt einen Teil der Lohnkosten bei reduzierter Arbeitszeit.
- Steuerstundungen: Viele Finanzämter haben auf Antrag Steuervorauszahlungen gestundet oder erlassen.
Gerade die Kombination verschiedener Hilfen war für viele Betriebe entscheidend. Ein Gastronom etwa konnte Überbrückungshilfe für Miete und Energie beantragen, gleichzeitig Kurzarbeitergeld für seine Mitarbeiter nutzen und von Steuerstundungen profitieren – solange keine Doppelförderung vorlag.
Wer sich zusätzlich finanziell absichern wollte, hat in dieser Zeit auch über Kreditkarten mit Liquiditätspuffer oder spezielle Geschäftskonten nachgedacht. Mehr dazu findest du in unserem Ratgeber zu Kreditkarten für Selbstständige und in unserem Überblick zu finanzieller Absicherung in der Krise.
Häufige Fragen zur Überbrückungshilfe Corona
- Was ist die Überbrückungshilfe Corona?
- Die Überbrückungshilfe Corona ist ein staatlicher Zuschuss für Unternehmen und Selbstständige, die durch die Pandemie Umsatzeinbrüche erlitten haben. Sie deckt bis zu 90 % der förderfähigen Fixkosten ab und muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden.
- Wer kann die Überbrückungshilfe beantragen?
- Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen, Soloselbstständige, Freiberufler und gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland, die einen Umsatzrückgang von mindestens 30 % gegenüber dem Vergleichsmonat 2019 nachweisen können.
- Wie hoch ist die Überbrückungshilfe?
- Die Förderhöhe hängt vom Umsatzrückgang ab: Bei 30–49 % Rückgang werden 40 % der Fixkosten erstattet, bei 50–69 % sind es 60 %, bei 70 % und mehr bis zu 90 %. Die monatliche Obergrenze lag je nach Phase bei bis zu 1,5 Millionen Euro.
- Muss die Überbrückungshilfe zurückgezahlt werden?
- Grundsätzlich nein – die Überbrückungshilfe ist ein Zuschuss, kein Kredit. Rückzahlungen werden aber fällig, wenn bei der Schlussabrechnung festgestellt wird, dass zu viel ausgezahlt wurde oder Voraussetzungen nicht erfüllt waren.
- Kann ich die Überbrückungshilfe selbst beantragen?
- Nein. Der Antrag muss zwingend über einen zugelassenen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer gestellt werden. Eine direkte Antragstellung durch den Unternehmer selbst ist nicht möglich.
- Was ist der Unterschied zwischen Überbrückungshilfe und Soforthilfe?
- Die Soforthilfe war eine einmalige Zahlung in der Frühphase der Pandemie für Kleinstunternehmen. Die Überbrückungshilfe ist ein laufendes Förderprogramm über mehrere Monate, das gezielt Fixkosten erstattet – und deutlich höhere Beträge ermöglicht.
- Was passiert, wenn ich die Schlussabrechnung vergesse?
- Wer die Schlussabrechnung nicht fristgerecht einreicht, muss die gesamte erhaltene Förderung zurückzahlen. Die Fristen wurden zwar mehrfach verlängert, aber Versäumnisse hatten in der Regel keine Kulanz zur Folge.